Allgemeines zum Wettbewerbsverfahren
Erfurter Energie Brücken lobt einen Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung einer Rohrbrücke mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Einst war die Brücke über die Gera in Gispersleben wichtiges Bindeglied zwischen einem Gasturbinen- und einem Heizkraftwerk. Welche Bedeutung hat sie heute? Und wie präsentiert sie sich im neuen Landschaftspark der BUGA 2021?
Ausloberin und Ansprechpartner
Im Rahmen der Initiative Erfurter Energie Brücken lobt die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt einen Wettbewerb aus.
Ansprechpartnerin für Koordination und Durchführung:
Grit Wichmann: grit.wichmann@stadtwerke-erfurt.de
Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Rohrbrücke über die Gera in Gispersleben wird 2020 saniert. Die Stadtwerke Erfurt nehmen diese Sanierung zum Anlass, die Rohrbrücke so zu ertüchtigen, so dass sie im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung und während des gesamten Zeitraums der Bundesgartenschau (BUGA) Erfurt 21 künstlerisch in Szene gesetzt werden kann. Eine dauerhafte Inszenierung der Rohrbrücke, auch über das BUGA-Jahr hinaus, ist nicht ausgeschlossen.
Ziel des Wettbewerbs sind künstlerische Entwürfe für diese Rohrbrücke und Konzepte zur Einbindung der Öffentlichkeit bei deren Umsetzung, die im Rahmen eines 2-stufigen Wettbewerbs erlangt werden sollen. Eine Jury wird einen der eingereichten Entwürfe mit Beteiligungskonzept auswählen und zur Realisierung empfehlen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind professionell schaffende Künstler*innen, Architekt*innen, Städtebauer*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Designer*innen, die einen Bezug zur Stadt Erfurt haben. Falls sich der Bezug nicht aus den Bewerbungsunterlagen erschließt, dann soll er in einem kurzen persönlichen Statement zu Erfurt dargelegt werden. Interdisziplinäre Arbeitsgruppen von Künstlern*innen und/oder Designer*innen und Architekt*innen sind zulässig und ausdrücklich erwünscht. Arbeitsgruppen gelten als ein Bewerber und haben ein Mitglied als bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Mindestens der bevollmächtigte Vertreter/die Vertreterin muss teilnahmeberechtigt sein.
Das Bewerbungsportfolio ist mit ausschließlich freien, künstlerischen Arbeiten zugelassen. Studierende sind zum Wettbewerb als Teil einer Arbeitsgruppe mit professionell Kunstschaffenden zugelassen.
Preisgelder und Vergütung
1. Preis: 5.000 € (Zusammensetzung: 1.500 € Preisgeld + 3.500 € Preisgeld Produktion)
2. Preis: 1.000 €
3. Preis: 500 €
Neben den Preisen wird jeder vollständig abgegebenen Entwurfe der 2. Stufe mit jeweils 200 € bedacht. Die Jury behält sich vor, die Preisgelder auch abweichend von der oben aufgeführten Aufteilung zu vergeben.
Mit dem Preisgeld Produktion (3.500 € brutto) sind alle Arbeitsstunden zur Durchführung des Projekts durch die von der Jury vorgeschlagenen Preisträger*innen abgegolten. Sach- und Materialkosten werden von den Stadtwerken Erfurt zusätzlich übernommen. Es wird nur ein Preisträger*innen Entwurf mit der Ausführung beauftragt. Die Auswahl erfolgt nicht zwangsläufig dem Rang entsprechend.